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Seelsorge

Seit dem 31. Oktober 2005 sind die drei Gemeinden Heilig Blut, St. Johannes und St. Vincentius in Dinslaken zur neuen Gemeinde St. Vincentius zusammengelegt worden. Für einzelne Seelsorgebereiche gelten die folgenden Regelungen
(siehe auch unter „Gottesdienste“):

Taufe

Liebe Eltern!
Die Geburt Ihres Kindes hat Ihr Denken und Tun in den letzten Wochen und Monaten in allem bestimmt.
Jetzt freuen Sie sich über die glückliche Geburt.

Wir freuen wir uns mit Ihnen und beglückwünschen Sie ganz herzlich!

Von Anfang an überlegen Sie, was Sie für Ihr Kind tun können. Sie wollen ja sein Bestes. Schon jetzt müssen Sie Entscheidungen treffen, die die Zukunft Ihres Kindes entscheidend beeinflussen. Sie bestimmen z.B., in welche Familientradition Ihr Kind hineinwächst, nach welchen Maßstäben es erzogen wird, in welcher Glaubensgemeinschaft es sich beheimaten soll.

Eltern, die ihr Kind taufen lassen, dürfen sicher sein: Gott sagt „Ja“ zu ihrem Kind. Mit allen Christen darf es sagen: „Vater unser im Himmel“.

Gern nehmen wir Ihr Kind durch die Feier der Taufe in die Gemeinschaft der Kirche auf. Von Ihrer Seite, liebe Eltern, sind vor der Taufe zwei vorbereitende Schritte unerlässlich:

1. Ein privates Taufgespräch mit einem der Seelsorger unserer Gemeinde bei Ihnen zuhause. Darin möchten wir mit Ihnen über die Bedeutung der Taufe als solche und über den Verlauf und die Gestaltung Ihrer Tauffeier sprechen. Einige Zeit vor der Taufe kommt der Seelsorger, der Ihr Kind tauft, auf Sie zu, um einen Termin für dieses Gespräch zu vereinbaren.

2. Das Kind muß wenigstens einen rechtmäßigen Paten haben. Die wichtigste Bestimmung für diesen Paten / diese Patin ist:

  • Er/sie muss katholisch und gefirmt und zur Erstkommunion gegangen sein;
  • Er/sie ist Mitglied der kath. Kirche, d.h. darf nicht ausgetreten sein.
  • Darüber hinaus ist ein regelmäßiges Leben als Christin bzw. Christ mit der Gemeinde ausgesprochen wünschenswert.

    Den Nachweis darüber erbringt eine sog. Patenbescheinigung, die die kath. Gemeinde ausstellt, in der der Pate/ die Patin wohnt.

    Mit Ihrem Familienbuch und der Patenbescheinigung kommen Sie dann einfach zu einem unserer Pfarrbüros, deren Mitarbeiterinnen Ihnen gerne bei der weiteren Vorbereitung und Planung behilflich sind:

    Pfarramt Heilig Blut, Matthias-Claudius-Strasse 8, Tel. 51149
    Pfarramt Sankt Johannes, Kerkmannstrasse 14, Tel. 44940
    Pfarramt Sankt Vincentius, Gartenstrasse 22, Tel. 40559


    Bei der Tauffeier werden bis zu vier Kinder jeweils in einem Gottesdienst getauft.


    In der Freude über den festlichen Tag
    grüßen Sie ganz herzlich

Die Seelsorger der
Katholischen Kirchengemeinde Sankt Vincentius

 

Buße und Versöhnung

Vor den großen Festen sind Sie herzlich zum Bußgottesdienst eingeladen. Die Termine werden im Pfarrbrief und den Gemeindeverkündigungen bekannt gemacht.
Gelegenheit zur persönlichen Beichte besteht nach Absprache mit dem Pfarrer oder samstags von 16.00 – 16.30 h in St. Vincentius am Altmarkt.


Erstkommunion

Der Tag der Ersten Heiligen Kommunion ist bei uns in der Regel der Sonntag vor Pfingsten. Wenn Ihr Kind das dritte Schuljahr erreicht hat, kann es zur Erstkommunion geführt werden.
In kleinen Gruppen unter Leitung eines/er Katecheten/in und in zweifellos erforderlicher enger Zusammenarbeit mit den Eltern werden die Kinder im Rahmen eines außerschulischen Kommunionkurses auf ihr Leben in der Kirche und in der Tischgemeinschaft mit Jesus Christus vorbereitet, der im Herbst eines jeden Jahres beginnt. Rechtzeitig vor dessen Beginn werden die infrage kommenden Familien gemeindeseitig darüber informiert und dazu eingeladen.

Die Katechetinnen und Katecheten finden sich in der Regel aus den Reihen der jeweiligen Eltern zusammen, die gemeinsam mit dem Pfarrer und anderen den Kommunionkurs vorbereiten und gestalten. Glaubensweitergabe an die eigenen Kinder ist ja seit der Taufe eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Eltern. Mit der Anmeldung Ihres Kindes ist auch Gelegenheit, sich zur Mitarbeit als Katechet oder Katechetin zu entschließen. Dazu muss man keine studierte theologische Vorbildung haben, sondern eher die Freude daran entwickeln, den eigenen Glauben tiefer kennen zu lernen und an die Kinder weiter zu geben.

Firmung

Der Tag der Firmung ist in jedem Jahr zwischen Pfingsten und den großen Ferien. Die Jugendlichen im 8. Schuljahr bereiten sich in einem altersgemäßen Glaubenskurs auf den Empfang dieses Sakramentes vor, das in der Regel durch Weihbischof Janssen aus Xanten in unserer Pfarrkirche gespendet wird. Der Kurs beginnt im Herbst und orientiert sich an der lebendigen Feier des Kirchenjahres und an der Lebenssituation der Jugendlichen. Anders als bei der Erstkommunion treffen sich die Firmbewerber – auch Firmanden genannt – nicht in kleinen Familiengruppen, sondern gemeinsam etwa alle 2-3 Wochen im Pfarrheim oder in der Kirche oder an anderen interessanten Orten. Die Einladung bzw. Information über den jeweiligen Firmkurs ergeht bald nach den Grossen Ferien vom Pfarrbüro aus an alle Jugendlichen des Jahrgangs und wird darüber hinaus über die Tagespresse bekannt gemacht. Wann die nächste Firmung ist, erfahren Sie im Pfarrbüro.
 

Trauung

Liebes Brautpaar!
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie sich kirchlich trauen lassen wollen!
Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung Ihres Trauungsgottesdienstes behilflich.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige grundsätzliche und einige praktische Hinweise an die Hand geben.

Grundsätzliche Hinweise:

  • Die kirchliche Trauung ist ein Sakrament, das sich die Brautleute gegenseitig spenden.
  • Eine kirchliche Trauung findet in unserer Gemeinde in der Regel in Form eines Wortgottesdienstes (ohne Kommunion) statt.
  • Der trauende Geistliche (Priester oder Diakon) bereitet den gesamten Gottesdienst und zuvor die erforderlichen Trauungsdokumente in mehreren Gesprächen mit Ihnen vor.
  • Dabei werden Sie auch die Texte des Gottesdienstes überlegen. Im Mittelpunkt steht das Wort der Heiligen Schrift, also bestimmte Texte aus der Bibel; andere Texte, z.B. aus der Literatur, können nur Ergänzungen sein.
  • Eine kirchliche Trauung lebt auch von einem schönen musikalischen Rahmen. Sie ist – entgegen gängiger Klischees – kein Konzert, sondern wird maßgeblich durch das Mitsingen und Mitbeten aller getragen. Darum werden Sie in der Vorbereitung auch besonderes Augenmerk auf eine passende Liedauswahl und ergänzende musikalische Elemente legen, bei der Sie der trauende Geistliche gut berät.
  • Möglicherweise gibt es ja Verwandte und/oder Freunde, die sich durch Vortragen z.B. der Lesung oder der Fürbitten aktiv an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligen.

Grundsätzlich läuft die Gestaltung der Feier über Sie, die Brautleute. Gelegentlich wollen Angehörige/Freunde die Brautleute überraschen. Das geht allerdings nur, wenn Sie sich rechtzeitig mit dem trauenden Priester/ Diakon in Verbindung setzen.

Praktische Hinweise:

Parkmöglichkeiten:

    • Bezirk St. Johannes-Kirche: Auf den Parkplätzen an der Kerkmannstrasse, Eppinkstrasse und Im Nist
    • Bezirk St. Vincentius-Kirche: Auf den (meist kostenpflichtigen) Parkplätzen der Innenstadt. Darüber hinaus können wir den Parkplatz an der Sakristeiseite der Kirche öffnen. Sie können ihn kostenlos benützen, ohne ein „Knöllchen“ zu bekommen, da er der Kirchengemeinde gehört. Sie sollten allerdings jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis etwa ½ Stunde vor der Feier in die Sakristei schicken. Er bekommt Anweisung und kann kontrollieren, wer den Parkplatz benutzen darf. Nach der Feier sollten Sie den Platz bald wieder komplett räumen.
  • Am Beginn des Gottesdienstes werden Sie für gewöhnlich gemeinsam vom trauenden Geistlichen hinten in der Kirche oder am Portal begrüßt und zur Brautbank geleitet. (Die fragwürdige show der „Brautübergabe“ durch den Brautvater gibt es nur im Fernsehen – und bedeutet eine Missachtung der Würde eines Brautpaares, das gemeinsam, erwachsen und selbstständig zum Traualtar schreitet.)
  • Fotografieren: Es gibt in unserer Gemeinde folgende Regelung: Ein Videofilmer und 1 Photograf sind zugelassen; Sie kommen am besten vor dem Gottesdienst in die Sakristei. Dort werden Ihnen optimale Plätze zugewiesen.
  • Zu Fragen des Blumenschmucks wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Küster/Küsterinnen:
    • Bezirk St. Johannes-Kirche: Frau Dworatzyk, Tel. 71192
    • Bezirk St. Vincentius-Kirche: Herr Tepe, Tel. 70525
  • Für die Trauung entstehen Gebühren (Organist, Küster usw.): sie sind vor der Trauung im jeweiligen Pfarrbüro zu entrichten.
  • Nach dem Gottesdienst:
    • Bezirk St. Johannes-Kirche: Sie werden gewöhnlich vom Priester/Diakon zum Hauptportal geleitet.
    • Bezirk St. Vincentius-Kirche: Sie haben zwei Möglichkeiten, aus der Kirche hinausgeleitet zu werden: Entweder hinten zum Ausgang „Holtbrügge“ oder zum Ausgang „Johannahausplatz“.
  • Von Reis-Streuen über das Brautpaar möchten Ihre Angehörigen und Freunde bitte unbedingt Abstand nehmen, da dies ein heidnisches Fruchtbarkeitssymbol darstellt und im übrigen ein Wegwerfen von Lebensmitteln bedeutet. Sie werden gewiß ihre Angehörigen angemessen darauf hinweisen.
  • Blumen zu streuen entspricht viel mehr unserem Lebensgefühl und ist sehr willkommen, allerdings in erster Linie dann draußen und mit Schwung...

Wir wünschen Ihnen einen schönen Hochzeitstag (hoffentlich ist gutes Wetter!) und ein glückliches gemeinsames Leben!

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger der
Katholischen Kirchengemeinde St. Vincentius.

Krankensalbung

Die Krankensalbung (irrtümlich „letzte Ölung“ genannt) ist das Sakrament der Kirche für die Kranken. Etwa alle zwei Jahre laden wir zum Krankengottesdienst mit Krankensalbung in die Pfarrkirche ein. Möchte jemand die Krankensalbung zu Hause im Kreis der Familie empfangen, ist dies jederzeit möglich. Setzen Sie sich dazu doch mit dem Pfarrer in Verbindung.

Hauskommunion
Wenn jemand alters- oder gesundheitsbedingt nicht an der Hl. Messe in der Kirche teilnehmen kann, kommt der Priester gerne gewöhnlich am ersten Freitag im Monat und bringt die Hl. Kommunion ins Haus.

Wenn jemand verstorben ist
Der Dienst der Gemeinde für die Verstorbenen ist das fürbittende Gebet aus der Kraft des Glaubens und ein würdiges Begräbnis. Darum informieren Sie den Pfarrer, wenn jemand im Sterben liegt oder verstorben ist, so dass er zu Ihnen kommen, mit Ihnen beten und im vertrauensvollen Gespräch alles Notwendige für die Begräbnisfeier (Termin, Gestaltung, etc. ) mit Ihnen besprechen kann.
In unserer Gemeinde ist es guter Brauch, in allen Gottesdiensten bis zur Beerdigung für die aktuell Verstorbenen zu beten.


Wiedereintritt in die kath. Kirche
Unterschiedliche Gründe führen Christen zum Austritt aus ihrer Kirche.
Nicht wenige spüren nach einiger Zeit den Wunsch wieder aufgenommen zu werden. Dies geschieht auf eher unkomplizierte Weise:
Sie nehmen Kontakt zu Ihrem Pfarrer auf und bitten in einem kurzen Gespräch um die Wiederaufnahme. Dazu bringen Sie die Austrittserklärung des Amtsgerichts mit.
Der Pfarrer vereinbart mit Ihnen dann einen Termin für die Aufnahme. Dabei nimmt er formal Ihren Willen entgegen, aufgenommen zu werden und als kath. Christ bzw. Christin zu leben; darüber hinaus spricht er Sie in einem kleinen Gebet von der Exkommunikation frei.
Erneut getauft zu werden – wie manche meinen – ist also nicht notwendig.


Wenn jemand katholisch werden möchte
Es kann gute Gründe geben, als Mitglied einer anderen christlichen Kirche sich zu entschließen, katholische Christin oder Christ zu werden. Man nennt dies eine Konversion.
Dazu nehmen Sie mit einem katholischen Priester Kontakt auf. Beim ersten Gespräch überlegen Sie mit ihm den Rahmen und den Umfang Ihrer Hinführung zum katholischen Glauben. Es folgt eine Zeit der Vorbereitung mit Glaubensgesprächen, Teilnahme am Gemeindeleben und am Gottesdienst. Zum festgelegten Zeitpunkt erfolgt die feierliche Aufnahme in die kath. Kirche im Rahmen eines eigenen Gottesdienstes. Dazu sind Ihre Familie, gute Freunde und Mitglieder der Gemeinde, die Sie auf diesem Weg begleitet haben, eingeladen. Innerhalb dieser Hl. Messe werden Sie in der Regel auch gefirmt.
Wenn man zur kath. Konfession übertritt, wird man nicht erneut getauft, wenn man in seiner bisherigen Konfession gültig getauft ist.

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